Krankenversicherung Tipp
View PDF | Print View
by: Admin
Total views: 192
Word Count: 317
Date: Tue, 10 Nov 2009 Time: 5:33 PM
0 comments
Die Krankenversicherung an sich zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, da sie dem Versicherungsnehmer unteranderem Krankenhausaufhalte, Folgen von Unfällen oder andere Schäden ganz oder wenigstens zum Teil erstattet.
Nun muss man aber zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterscheiden.
Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatseinkommen von 4050 Euro, Selbstständige, Freiberufler, Künstler unabhängig des Einkommens und Beamte oder andere Beihilfeberechtigten wie zum Beispiel Landtags-oder Bundestagsabgeordnete oder Richter können die private Krankenversicherung nutzen.
Sind sie ein privat versicherter Arbeitnehmer ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen einen Zuschuss von 50 Prozend der Beiträge zu leisten. Sie haben die Möglichkeit je nach Ihrem Tarif mit Ihrem Arbeitgeber ein sogenanntes Krankentaggeld zu vereinbaren, welches dann zum Einsatz kommt, wenn Ihre sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. So bekommen Sie trotz längerer Krankheit Ihren gewohnten Monatslohn ausbezahlt.
Als Richter, Abgeordneter oder Beamter ist die private Krankenversicherung am praktischsten, denn der Bund oder auch das Land erstattet durch die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten für Sie und auch für Ihre direkten Angehörigen. Doch bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden sollten Sie die Möglichkeit eines Versicherungsvergleiches nutzen, entweder per Internet oder Sie lassen sich ganz individuell von einem Experten beraten.
Im Internet können Sie einen kostenlosen Vergleich anfordern und sich ein ganz auf Sie persönlich abgestimmtes Angebot erstellen lassen, weiterhin erhalten Sie umfangreiche Informationen, auch über Ihren eventuellen Anbieter, sodass Sie sich Ihr Paket selbst zusammenstellen können.
Private Krankenversicherung vergleich
About the Author
krankenversicherung-tip.com
Rating: 5.0