Was ist eine PKV?

PKV (Private Krankenversicherung):
Man unterscheidet eine PKV in verschiedene Versicherungsarten: einmal die Vollversicherung, die Teilversicherung und die private Zusatzversicherung. Hauptsächlich ist die Vollversicherung am beliebtesten, weil sie gesundheitlich eine große Leistung bietet und dem Versicherten ein sicheres Gefühl gibt. Heutzutage ist es den Menschen sehr wichtig, dass sie gesundheitlich richtig abgedeckt sind und das ein hohes Leistungsspektrum mit inbegriffen ist. Eine PKV übernimmt diverse Kosten, die durch Krankheit und Verletzung entstanden sind. Im Gegensatz zu gesetzliche KV (Krankenversicherung) deckt sie weitaus mehr ab. Eine PKV hat deutlich mehr Spielraum als die GKV. Die Beiträge richten sich dann nach dem Leistungsinhalt und sie sind auch abhängig wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze ist. Es kann nicht jeder eine PKV abschließen. Vorraussetzung ist ein gewisses Mindesteinkommen. Eine PKV ist gewöhnlich für Selbstständige, Freiberufler und Beamte gedacht.

Die Höhe der Prämien bei privaten Krankenversicherungen ist normalerweise festgelegt. Man sollte jedoch seinen Vertrag darauf prüfen bei welchen Voraussetzungen die Prämien von der Versicherungsanstalt erhöht werden dürfen und welchen nicht.

Gesetzlich zulässig sind Prämienerhöhungen bei Änderungen eines im Vertrag genannten Index, Änderung der durchschnittlichen Lebenserwartung oder der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen. Unzulässig hingen sind beispielsweise altersbedingte oder von der Verschlechterung des Gesundheitszustands des Versicherten abhängige Prämiensteigerung.

Werden die Beiträge erhöht, muss der Versicherer auf Verlangen Alternativen bieten, also eine Fortsetzung des Vertrags bei gleichbleibenden Zahlungen, allerdings mit reduzierten Leistungen. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Versicherungsnehmer komplett auf ihre Versicherung verzichten müssen, wenn sie sich die erhöhten Prämien nicht mehr leisten können.

Es ist jedoch möglich, bei den Prämien Geld zu sparen:

-Neben dem Österreich-Tarif gibt es günstigere Bundesländer-Tarife – es besteht allerdings
die Möglichkeit, dass bei einem Krankenhausaufenthalt in einem anderen Bundesland die Kosten nicht zur Gänze ersetzt werden.

-Es existieren Paar- oder Familientarife; hier sind aufgrund von Rabatten bis zu 10% der
Prämien einzusparen.

-Entscheidet man sich für einen Selbstbehalt der üblicherweise 800 Euro beträgt, kann man ebenfalls eine beträchtliche Summe sparen – im Falle einer Erkrankung müssen Kosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst übernommen werden, den Rest bezahlt die Versicherung. In der Regel steigt man mit einem Gewinn aus, wenn man nicht öfter als einmal in zwei Jahren in Spitalsbehandlung muss.

-Kostensparend ist auch die Gruppenkrankenversicherung. Meist werden diese Mitarbeitern größerer Unternehmen angeboten. Die Prämien sind deutlich niedriger als
bei Einzelversicherungen.

-Auch im Krankheitsfall kann Geld gespart werden: Von vielen Versicherungen kann man
„Ersatzgeld“ verlangen, wenn auf auf die Unterbringung im Sonderklassenzimmer verzichtet wird.

-Manche Versicherungstarife sehen unter gewissen Voraussetzungen eine teilweise Prämienrückerstattung vor, wenn die Versicherung für einen gewissen Zeitraum nicht in
Anspruch genommen wurde.

-Prämien für freiwillige Krankenversicherungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar.

Die private Krankenversicherung und ihre Geschichte

Schon sehr früh hat man erkannt, dass Menschen die krank sind nicht arbeiten können, damit kein Geld verdienen und damit die Gefahr besteht, dass sie in große Armut geraten. Die Erkenntnis war zwar vorhanden, aber leider konnte man daran so schnell nichts ändern und einen Schutz, wie er heute geboten wird, gab es früher beim besten Willen nicht. Doch vor allem die damaligen Zünfte hatten im Ansatz schon die ersten Grundgedanken zu einer privaten Krankenversicherung. Alle die einer Zunft angehörten mussten Beiträge leisten, mit denen man Mitglieder die in Not geraten waren, in dieser schweren Zeit unterstützte.

Doch erst Mitte des 19. Jahrhunderts nahm die Krankenversicherung dann konkrete Formen an und es wurde die Gründung von Krankenkassen für Arbeiter in den Fabriken erlaubt. Im Zuge dieser Gründung kam es dann zur Einführung einer Krankenversicherung für alle Arbeiter. Die anderen Personengruppen wollten aber genauso versorgt sein und diese Leistungen in Anspruch nehmen und gründeten so entsprechende Institutionen, die alle auf privatwirtschaftlicher Basis gearbeitet haben. Mit diesem Schritt fand zum ersten Mal eine Unterscheidung zwischen der privaten Krankenversicherung und der sozialen Absicherung statt. Mitglieder in diesen privaten Kassen waren vor allem die Beamten, die Lehrer und auch viele Geistliche.

Im Laufe der Zeit entwickelte sich die private Krankenversicherung immer mehr und fand großen Zuspruch und Zulauf. Durch die beiden Weltkriege wurde aber die weitere Entwicklung und Verbesserung der Standards erheblich gebremst und es dauerte viele Jahre, bis die private Krankenversicherung wieder entsprechend Fuß fassen konnte. Zu einer endgültigen Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung kam es allerdings erst im Jahre 1989 anlässlich des Gesundheitsreformgesetzes. Im Jahre 1983 erfolgte dann noch die Einführung des Standardtarifes und seitdem ist die private Krankenversicherung in der Bundesrepublik ein fester Bestandteil im Gesundheitswesen und hat sich nicht erst seit der letzten Gesundheitsreform fuer viele Menschen zu einer unverzichtbaren Leistung entwickelt.

Beitragsrückerstattung

Die private Krankenversicherung sieht für Verträge häufig die Rückerstattung eines Teils der gezahlten Beiträge an den Versicherungsnehmer vor, aber nur wenn dieser mindestens ein Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Diese Arte soll dazu dienen, dass Krankheiten nicht gespielt werden. Dadurch soll ein gesundheitsbewusstes Verhalten gefördert werden.

Gegner dieser Beitragsrückerstattung sehen die Gefahr, dass Krankheiten möglicherweise Verschleppt werden und dafür noch höhere Behandlungskosten entstehen als durch eine rechtzeitige Behandlung. Die Wahrnehmung erwünschter Vorsorgeuntersuchungen wirkt sich nicht negativ auf eine mögliche Beitragsrückerstattung aus. In der gesetzlichen Krankenversicherung bieten einige Gesellschaften ihren Versicherten einen Optionstarif mit Beitragsrückerstattung an. Bei Beitragsrückerstattung wird in zwei Arten unterschieden: in die erfolgsabhängige und in die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung.
Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung wird in drei Überschussarten geführt:

garantierter Beitragsrückerstattung: eine bestimmte Anzahl von Monatsbeiträgen häufig auch als Pauschalleistung wird auch Pauschalvergütung genannt

zusätzlichen Zuschreibung: Der Zuschlag muss spätestens an Beginn des Kalenderjahres, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherungsnehmers folgt, erhoben werden und endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet

Pflegepflichtversicherung: Private Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, auch eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen; diese sind vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung abhängig.

In der Privaten Krankenversicherung unterscheidet man in drei Pflegestufen: erheblich Pflegebedürftige, Schwerpflegebedürftige, Schwerstpflegebedürftige. Hier ist also gemeint, dass einzelne Verwendungsarten vorgegeben. Darüber hinaus steht im Falle der ersten beiden Arten, dass die Mittel vom Versicherungsunternehmen abgesehen von dem Erfolg zur Verfügung gestellt werden müssen. Auf der anderen Seite stellt die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung eine vom Geschäftsergebnis abhängige Leistung dar. Es gibt da auch drei Arten der Beitragsrückerstattung.
1)Barausschüttung mit gleichbleibenden jährlichen Beträgen
2)Einmalbeiträgen die unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme zur stabilen Beitragssenkung oder zur Minderung von Beitragserhöhungen.
3)Bonussystem in Form einer dauerhaften Beitragssenkung

Die Rückstellung der Beitragsrückerstattung für erfolgsabhängige
wird aus Überschüssen ausgestattet.

Private Krankenversicherung – Welche Versicherungsarten gibt es?

Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, der hat neben den vielen Beitragssätzen die angeboten werden, auch die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungsarten zu wählen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Arten der privaten Krankenversicherung. Zum einen ist dies die Vollversicherung, des weiteren die Teilversicherung und zu guter Letzt die Zusatzversicherung. Der Leistungsumfang, den es für den Versicherten in den einzelnen Arten gibt, sind jedoch sehr verschieden gestaltet.

Bei der Vollversicherung sind alle Leistungen für eine ambulante und stationäre Behandlung enthalten. Auch die Kosten bei einer zahnärztlichen Behandlung werden alle erstattet. Grundsätzlich gilt die Regel, das alle Leistungen, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, auch in der privaten Versicherung eingeschlossen sind. Diese Leistungen gehen aber über die normale Grundversorgung weit hinaus und man kann bei der Tarifwahl auch noch zusätzliche Leistungen erwerben.

Bei der Wahl einer Teilversicherung werden hingegen nur bestimmte Teilbereiche der Krankenversicherung und der Leistungen abgedeckt. Man hat die Wahl die stationären oder ambulanten Leistungen einzeln abzusichern. Man kann diese Art der privaten Krankenversicherung als eigenständigen Schutz abschließen oder als Zusatz zu einer bestehenden Krankenversicherung. Vor allem für Beamte ist dies eine sehr gute Variante um den sich den bestmöglichen Versicherungsschutz zu sichern.

Die private Krankenversicherung für Existenzgründer

Selbständige haben die Wahl frei zwischen einer Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu wählen.

Vor allem zu Beginn der selbständigen Tätigkeit spielen die Höhe des Beitrages und der Leistungsumfang eine sehr große Rolle. In der privaten Krankenversicherung kann dieser je nach Tarif variieren und kann sowohl nur aus dem Grundschutz im Basistarif bestehen oder auch aus einem sehr komfortablen Versicherungsschutz ganz nach den eigenen individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen. Vor allem sollten Selbständige darauf achten, das ein Krankentagegeld mit enthalten ist, da im Krankheitsfalle mit erheblichen Verdienstausfällen zu rechnen ist.

Wie bei jeder anderen Person auch in der privaten Krankenversicherung so richten sich auch bei Selbständigen die Beiträge nicht nach der Höhe des Einkommens, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand. In der Regel ist deshalb gerade für junge und gesunde Existenzgründer der Beitrag sehr niedrig. Mit dem Eintritt in die private Krankenversicherung werden auch sofort Rücklagen gebildet. Diese Rücklagen sind dafür gedacht, um die monatlichen Beiträge auch bei zunehmendem Alter stabil auf einer vernünftigen Höhe zu halten. Bedingt durch diese Rücklagen ist zwar für junge Existenzgründer der monatliche Beitrag zunächst höher als eigentlich das Krankheitsrisiko, aber er profitiert davon eben bei zunehmendem Alter. Der Versicherte trägt dafür aber auch nur sein eigenes Risiko und dies ist der entscheidende Unterschied zum Umlageverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Grundsätzlich kann deshalb gesagt werden, dass sich vor allem für die jüngeren Existenzgründer der Eintritt in eine private Krankenversicherung auf jeden Fall lohnt und man damit deutlich günstiger fährt, als wenn man freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitritt. Letztendlich gibt auch hier nur ein genauer Vergleich über die Höhe der Beiträge und der Leistungen zwischen privater und gesetzlicher Versicherung einen genauen Aufschluss.

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